Die Maskenpflicht im öV
In allen öV-Betrieben gilt die Maskenpflicht.
Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und Auswirkungen auf den öV
Gestützt auf die Covid-19-Verordnung und die Erläuterungen des Bundes vom 18.10.2020 ist in der Schweiz ab dem Montag, 19.10.2020 in öffentlich zugänglichen Innenräumen eine Maske zu tragen. Reisende in Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs wie Zügen, Strassenbahnen, Bussen, Schiffen, Luftfahrzeugen und Seilbahnen müssen gestützt auf Art. 3a Abs. 1 eine Gesichtsmaske tragen.
Die Maskenpflicht an den Haltestellen, wurde per 26. Juni 2021, aufgehoben.
Wir danken für Ihr Verständis.
Ihr Busbetrieb Olten Gösgen Gäu